HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wir führen in den Gemeinden Lenzburg und Niederlenz verschiedene Kindertagesstätten:
Kita Sternenland am Bahnhof
Zeughausstrasse 4
5600 Lenzburg
Tel: 062 891 90 52
Kita Sternenland Lenzi
Hallwilstrasse 4
5600 Lenzburg
Tel. 062 891 90 22
Kita Sternenland Fauchi
Farmweg 4
5702 Niederlenz
Tel. 062 891 90 62
Kita Sternenland am Bahnhof – Zeughausstrasse 4, 5600 Lenzburg
Montag – Freitag
von 6.30 Uhr – 18.40 Uhr
Kita Sternenland Lenzi – Hallwilstrasse 3, 5600 Lenzburg
Montag – Freitag
von 6.45 Uhr – 18.00 Uhr
Kita Sternenland Fauchi – Farmweg 4, 5702 Niederlenz
Montag – Freitag
von 6.45 Uhr – 18.00 Uhr
An folgenden Tagen bleiben unsere Kitas geschlossen:
- 25. Dezember bis 2. Januar (zwischen Weihnachten und Neujahr)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt
- Pfingstmontag
- 1. August (Nationalfeiertag)
Wir betreuen Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zum Eintritt in die Schule familienergänzend und professionell.
Je früher umso besser! Besonders Plätze für Babys und Kleinkinder sind sehr gefragt und limitiert.
Die minimale Anwesenheitszeit beträgt 20% ( 1/1 Tag pro Woche oder 2 x ½ Tage pro Woche).
Im Interesse des Kindes ist eine regelmässige Betreuungszeit einzuhalten, auch wenn die Eltern unregelmässig arbeiten. Das Kind sollte jede Woche möglichst an den gleichen Tagen in der Kita anwesend sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass immer etwa dieselben Kinder am gleichen Tag zusammen anwesend sind. Das Kind weiss so, welches “Gschpänli” es antreffen wird. Die Tagesgruppe kann sich so besser aneinander gewöhnen und die Gruppendynamik kann sich viel besser entfalten.
Wir betreuen auch Kinder, welche den Kindergarten besuchen. Auf Wunsch der Eltern begleiten wir die Kinder auf dem Weg zum Kindergarten (bringen und abholen).
Kita Sternenland am Bahnhof – Zeughausstrasse 4, 5600 Lenzburg
Kindergarten Marktmatten, Lenzburg
Kindergarten Mühlematt, Lenzburg
Kita Sternenland Lenzi – Hallwilstrasse 3, 5600 Lenzburg
Kindergarten Lenzhard, Lenzburg
Kindergarten Staufen, Staufen
Kita Sternenland Fauchi – Farmweg 4, 5702 Niederlenz
Kindergarten Herrengasse blau, Niederlenz
Kindergarten Herrengasse rot, Niederlenz
Kindergarten Herrengasse gelb, Niederlenz
Weitere Destinationen nach Absprache mit der Krippenleitung.
Üblicherweise werden die Kinder von einem Elternteil in die Kita gebracht und wieder abgeholt. Wird ein Kind von einer fremden Person abgeholt, bitten wir aus Sicherheitsgründen um vorherige telefonische Benachrichtigung.
Die Eltern werden gebeten, sich an die Bring- und Abholzeiten zu halten, damit unser geplantes Tagesprogramm ohne unnötige Störung durchgeführt werden kann. Falls dies ausnahmsweise nicht möglich ist, rufen Sie uns bitte vorher an.
Bringen am Morgen
bis 9.00 Uhr
Bringen/Abholen am Mittag (vor dem Mittagessen)
11.00 Uhr – 11.30 Uhr
Bringen/Abholen am Mittag (nach dem Mittagessen)
13.00 Uhr – 13.30 Uhr
Abholen am Abend:
ab 16.00 Uhr
Für die gesunde Entwicklung des Kindes ist ausreichender Schlaf eine wichtige Voraussetzung.
Unsere Betreuerinnen nehmen sich Zeit, um auf die Schlafgewohnheiten der einzelnen Kinder einzugehen. Nach dem Mittagessen findet jeweils eine allgemeine Mittagsruhe statt.
Wir legen grossen Wert auf eine gesunde und ausgewogene, saisonale und abwechslungsreiche Ernährung. Als eine der wenigen Krippen im Kanton Aargau tragen wir das Label Fourchette verte, das Qualitäts- und Gesundheitslabel des Kantons Aargau. Dies garantiert ausgewogene Mahlzeiten nach der Schweizer Lebensmittelpyramide.
Das Label wird durch den Kanton Aargau jährlich neu zertifiziert.
Das Kind bekommt nach Bedarf ein Frühstück. Zwischen dem Frühstück und Mittagessen gibt es täglich ein Znüni (z.B, Früchte mit Tee). Am Nachmittag gibt es täglich ein Zvieri (z.B. Früchte/Gemüse mit Tee).
Während des Tages steht dem Kind immer seine persönliche Trinkflasche mit Tee oder Wasser zur freien Verfügung.
Wir kochen frischen Früchte- & Gemüsebrei. Da unsere Kleinsten oft individuelle Essgewohnheiten haben, bringen die Eltern Ergänzungen oder Alternativen zu unseren beiden Breien fertig zubereitet von Zuhause mit.
Bitte informieren Sie uns über allfällige Nahrungsmittelallergien oder besondere Essgewohnheiten ihres Kindes (wie z.B. kein Schweinefleisch). Sehr gerne berücksichtigen wir die Wünsche bei den Mahlzeiten.
Spezielle Nahrungsmittel, wie z.B. laktose- oder glutenfreie Produkte (Joghurt, Waffeln, Zwieback usw.) müssen für Znüni und Zvieri mitgebracht werden.
Selbstverständlich feiern wir in der Kita den Geburtstag Ihres Kindes! Für das Geburtstagsfest freuen wir uns natürlich über jeden freiwilligen Beitrag der Eltern (wie zum Beispiel Kuchen, Glacé, etwas Salziges). Gerne besprechen wir das mit Ihnen im Voraus.
Bringen die Eltern nichts mit, so werden wir etwas tolles für die Party organisieren.
Windeln & benötigte Medikamente werden durch die Eltern zur Verfügung gestellt.
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Alltagskleider tragen und Ersatzkleider dabeihaben.
Beim Spielen im Freien können die Kinder oft keine Rücksicht auf die Kleidung nehmen. Ziehen sie ihrem Kind deshalb möglichst strapazierfähige Kleider an, welche es beim Spielen, beim Basteln und beim Austoben im Freien tragen darf.
Es stehen in unseren Räumen genügend spannende Spielsachen und Gesellschaftsspiele für jedes Alter zur Verfügung. Es ist nicht empfehlenswert, private Spielsachen in die Kita mitzunehmen.
Werden private Spielsachen mitgebracht, übernimmt die Kita keine Verantwortung und Haftung für Verluste oder Schäden.
Mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) muss sich die Wohnsitzgemeinde nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten finanziell beteiligen.
Wo kann ich Subventionen beantragen? Ob ein Anspruch besteht, muss jede Familie für sich selber abklären. Informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde. Als Berechnungsgrundlage dienen in der Regel das steuerbare Einkommen sowie einen Anteil des steuerbaren Vermögens.
Die Kosten für die externe Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen dürfen bis zu Fr. 10’000.- pro Kind vom Einkommen in Abzug gebracht werden.