Kita Lenzburg: "Bei uns darf das Kind noch Kind sein."

familienergänzende Kinderbetreuung in Lenzburg

In direkter Nähe zum Bahnhof Lenzburg, zwischen Stapferhaus und Coop, betreuen wir Kinder im Alter ab dem 3. Lebensmonat bis zum Eintritt in die Primarschule professionell und zuverlässig.

Haben Sie gewusst?
Dass die ersten Lebensjahre für den Mensch entscheidend sind, da sie die Grundlagen für kognitive und emotionale Entwicklung legen?
Haben Sie gewusst?
Dass die ersten Lebensjahre beeinflussen massgeblich das spätere Selbstbild und die individuellen Fähigkeiten eines Menschen?
Haben Sie gewusst?
Dass Sozialkompetenz und selbstständige Problemlösungsstrategien im Berufsleben heutzutage mehr denn je gefragt sind?
Haben Sie gewusst?
Dass Kinder von anderen Kindern viel mehr Lernen als von Erwachsenen?
Haben Sie gewusst?
Dass der Besuch einer Kindertagesstätte für das Kind positiv ist und die Entwicklung sozialer sowie sprachlicher Kompetenzen nachhaltig fördert?

Kurz & bündig

Schnell über uns informiert

F.A.Q.

Was Eltern uns häufig fragen

Downloads

Hier finden Sie unsere Formulare

Unsere Lage & Anfahrt

Unsere Kita befindet sich etwa 150 Meter vom Bahnhof Lenzburg entfernt, zwischen dem Stapferhaus und Coop. 

Für die Anfahrt mit dem Auto steht Ihnen der Parkplatz Coop zur Verfügung, Wir verfügen zudem über eigene Parkplätze vor dem Haus.

Adresse:

Kindertagesstätte Sternenland
Babyhuus Sternenland

Zeughausstrasse 4
5600 Lenzburg
Tel. 062 891 90 52

Unsere Lage

Wir sind etwa 150 Meter vom Bahnhof Lenzburg entfernt, zwischen dem Stapferhaus und Coop. Für die Anfahrt mit dem Auto steht Ihnen der Parkplatz vom Coop zur Verfügung, und wir verfügen zudem über eigene Parkplätze vor dem Haus.

Previous slide
Next slide

Finanzielle Unterstützung

Im Kanton Aargau gewähren die Gemeinden finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder in unserer Kita betreuen lassen.

Kinderbetreuung für alle

Hilfe durch die Wohngemeinden

Das Kantonsgesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) sagt, dass die Wohngemeinden verpflichtet sind, die Erziehungsberechtigten bei Bedarf finanziell zu unterstützen, und zwar entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. 

Eltern, die eine finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssten sich bei ihrer Wohngemeinde informieren, ob und in welcher Höhe sie dazu berechtigt sind, und gegebenenfalls einen Antrag stellen.