Was Eltern uns häufig fragen
FAQs
Was Eltern uns häufig fragen
1. Betriebszeiten & Platz
Öffnungszeiten
Unsere Kita hat von Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 18:40 Uhr geöffnet.
Betriebsferien & Feiertage
An folgenden Tagen bleibt unsere Kita geschlossen:
- Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr (25. Dezember bis 2. Januar)
- Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August
Bring- und Abholzeiten
In der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr können keine Kinder gebracht oder abgeholt werden. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache möglich.
Wie alt sind unsere Kinder?
Wir betreuen Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zum Eintritt in die Schule familienergänzend und professionell.
Werden die Kinder auch halbtags betreut?
Ja, wir betreuen Kinder sowohl halbtags als auch ganztags.
Was ist die minimale Anwesenheit?
Die minimale Anwesenheit in unserer Kita beträgt 20%, was einem Tag pro Woche oder 2-mal 1/2 Tag pro Woche entspricht.
Wie früh soll ich den Platz reservieren?
Je früher, desto besser! Insbesondere Plätze für Babys und Kleinkinder sind sehr begehrt und begrenzt.
Führen wir eine Warteliste?
Um eine hochwertige Betreuung sicherzustellen, haben wir bei hoher Nachfrage eine Warteliste.
Durch den Vertragsabschluss wird ein Platz für Ihr Kind fix reserviert.
2. Kindergartenkinder
Dürfen Kindergartenkinder auch zu uns kommen?
Ja natürlich! Kindergartenkinder sind herzlich willkommen und dürfen gerne zu uns kommen. Auf Wunsch der Eltern begleiten wir die Kinder auf ihrem Weg zum Kindergarten und übernehmen das Bringen und Abholen.
Betreuung während den Ferien
Selbstverständlich dürfen die Kinder auch während den Kindergartenferien zu uns kommen.
Gibt es einen kostengünstigeren Tarif für Kindergartenkinder?
Leider nicht. Sobald die Eltern das Kind in den Kindergarten bringen, übernehmen wir die volle Verantwortung für das Kind, einschliesslich der Zeit im Kindergarten, falls etwas passiert.
Wir kümmern uns um die Organisation von Mahlzeiten und Einhalten von Zeitplänen. Das Bringen und Abholen des Kindes bedeutet für uns einen erheblichen personellen Mehraufwand.
3. Eingewöhnungszeit
Wie lange dauert die Eingewöhnungszeit?
Die Eingewöhnungsphase erstreckt sich üblicherweise über zwei Wochen und kann je nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes verkürzt oder verlängert werden.
Was ist das Berliner Modell?
Die Eingewöhnung erfolgt kindzentriert nach dem Berliner Modell. Dabei wird behutsam und schrittweise das Kind an die neue Situation und insbesondere an eine neue Bezugsperson herangeführt, wobei der Fokus auf dem Vertrauensaufbau und dem Ablösungsprozess liegt.
4. Was die Eltern mitbringen
Nahrung für Säuglinge & Kleinkinder
Wir bereiten frischen Früchte- und Gemüsebrei zu. Da die Essgewohnheiten unserer Kleinsten oft individuell sind, können Eltern zusätzliche Ergänzungen oder Alternativen zu unserem Breiangebot von zu Hause mitbringen.
Windeln, Zahnbürsten & persönliche Medikamente
Die Eltern stellen Windeln, Zahnbürste, eventuell benötigte Medikamente und spezielle Pflegeartikel zur Verfügung.
5. Betreuungszeit
Wie kann ich die Betreuungszeit ändern?
Sie können eine Vertragsänderung beantragen, indem Sie sich an die Kitaleiterin wenden und den entsprechenden Antrag mit unserem Formular “Änderung der Betreuungszeiten” einreichen.
Bei einer Reduzierung ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende einzuhalten.
Die Erweiterung der Betreuungszeit ist ab sofort möglich, sofern an den gewünschten Tagen noch freie Plätze verfügbar sind.
Kann ich mein Kind zusätzlich in die Kita bringen?
Ja, es ist möglich, Ihr Kind zusätzlich in die Kita zu bringen, sofern die Belegung dies ermöglicht. Hierfür ist unser Formular “Zusätzliche Betreuungstage” auszufüllen.
Die Zusatztage werden im Folgemonat in Rechnung gestellt und sind ebenfalls rabattiert.
Regelung Abtausch der reservierten Betreuungszeit
Der Platz für die vereinbarten Betreuungstage ist für Ihr Kind fest reserviert, unabhängig davon, ob das Kind die Kita besucht oder nicht.
Die feste Reservierung dazu bei, eine verlässliche und gut organisierte Betreuungsumgebung sowohl für die Eltern als auch für die Kita zu schaffen.
Ein Austausch der Tage, beispielsweise wenn der Montag reserviert wurde, das Kind jedoch in dieser Woche am Mittwoch anstelle des Montags kommt, bieten wir nicht an.
6. Rechnung & Finanzierung
Rechnungsstellung
Wir erstellen die Rechnung im Voraus für den kommenden Monat, basierend auf der vereinbarten Betreuungszeit. Es werden die tatsächlich vereinbarten Betreuungstage in Rechnung gestellt. Die Höhe der Monatsrechnung kann daher je nach Anzahl der Wochentage im Monat leicht variieren.
Kann ich die Monatsrechnung auch elektronisch erhalten?
Ja, es ist möglich, die Monatsrechnung elektronisch als PDF per E-Mail zu erhalten.
Eltern haben die Wahl zwischen der papierbasierten Form und der elektronischen Übermittlung.
Wann wechselt der Babytarif zum Normaltarif?
Die Gebühren für Kleinkinder gelten bis zum vollendeten 18. Lebensmonat.
Das bedeutet konkret, dass ein Kind, das 18 Monate und 16 Tage alt ist, immer noch als im 18. Lebensmonat befindlich betrachtet wird. In dieser Zeit gelten weiterhin der erhöhte Betreuungsschlüssel und der Tarif für Kleinkinder.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen für die Kinderbetreuung sind jeweils im Voraus zu begleichen. Zusätzliche Betreuungstage werden im darauf folgenden Monat in Rechnung gestellt.
7. Vertrag & Steuern
Vertragsänderung & Kündigung
Der Betreuungsplatz kann sowohl von den Eltern als auch von der Kindertagesstätte unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies gilt ebenfalls im Falle einer Reduzierung der Betreuungstage.
Unterstützung durch die Gemeinden
Eltern, die eine finanzielle Unterstützung für den Besuch in unserer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen möchten, haben die Möglichkeit, in ihrer Wohngemeinde ein Gesuch für finanzielle Unterstützung einzureichen. Wir stehen Ihnen gerne bei diesem Prozess beratend zur Seite.
Können die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abgesetzt werden?
Ja, im Kanton Aargau können die Kosten für externe Kinderbetreuung bis zu Fr. 10’000.- pro Kind vom Einkommen abgezogen werden (Stand Jahr 2023).